Ausserordentliches Feuerverbot

Mitteilung vom

Absolutes Feuerverbot - Gas-/Elektrogrills erlaubt

  1. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Rongellen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
  2. Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete sowie auch für die Nutzung von Holz-/Kohlegrills.
  3. Ausgenommen vom Verbot sind:
  • Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.
  • Hotpods welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
  • Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
  1. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Feuerwehrkommandantenkonferenz Heinzenberg/Domleschg