Mitteilung vom
Absolutes Feuerverbot - Gas-/Elektrogrills erlaubt
- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Rongellen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
- Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete sowie auch für die Nutzung von Holz-/Kohlegrills.
- Ausgenommen vom Verbot sind:
- Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.
- Hotpods welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
- Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
- Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Feuerwehrkommandantenkonferenz Heinzenberg/Domleschg